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   VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 744/98   

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VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 744/98 (https://dejure.org/1998,10105)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.02.1998 - 1 TG 744/98 (https://dejure.org/1998,10105)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Februar 1998 - 1 TG 744/98 (https://dejure.org/1998,10105)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 28.02.1997 - 1 TG 684/97

    Zum Anspruch eines Rechtsreferendars auf Zulassung zum juristischen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 744/98
    Der Haushaltsgesetzgeber hat damit nach Darstellung des Antragsgegners Konsequenzen aus der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 28. Februar 1997 - 1 TG 684/97 -, DVBl. 1997, 1008 = NVwZ-RR 1997, 415) gezogen und die bis dahin geübte Praxis aufgegeben, Stellen für Rechtsreferendarinnen und -referendare lediglich im Wege einer unverbindlichen Erläuterung im Stellenplan auszuweisen.

    Des weiteren ist die Ernennung zum Referendar im Zusammenhang mit der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst nicht mit der Verleihung eines Amtes und der Einweisung in eine verfügbare Planstelle verbunden (vgl. § 17 Abs. 5 Satz 2 LHO; Beschluß des Senats vom 28. Februar 1997 a.a.O.).

    Der Senat bezieht sich auf seine Hinweise in seinem Beschluß vom 28. Februar 1998 - 1 TG 684/97 - (a.a.O.), die er nunmehr zu den mittragenden Entscheidungsgründen des vorliegenden Verfahrens macht:.

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 744/98
    Es gehört nicht zu den Befugnissen der Gerichte, die Stellenbewilligungspraxis des Haushaltsgesetzgebers unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten durch eigene Prioritäten bei der Vergabe von Haushaltsmitteln zu ersetzen (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972, BVerfGE 33, 303, 332; OVG SH, Beschluß vom 30. September 1994 - 3 M 49/94 -, DVBl. 1995, 208, 210).

    Dieser Auswahlmaßstab ist durch das Sozialstaatsprinzip gerechtfertigt (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972, BVerfGE 33, 303, 348 sowie Urteil vom 8. Februar 1977, BVerfGE 43, 291, 317 betreffend Studienplätze; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Kommentar zum Grundgesetz, Rdnr. 453 zu Art. 12).

  • VGH Hessen, 29.07.1993 - 1 TG 1767/93

    Anspruch auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 744/98
    Dies zu beurteilen, ist in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, der bei seiner Haushaltswirtschaft unterschiedliche Belange des Gemeinwohls zu berücksichtigen und auf ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht hinzuwirken hat (Art. 109 Abs. 2 GG; vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 9. März 1994, DVBl. 1994, 746; Beschluß des Senats vom 29. Juli 1993 - 1 TG 1767/93 -, NVwZ-RR 1994, 92).

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund der für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt bestehenden Regelung in § 4 Abs. 2 des Gesetzes über das Lehramt an öffentlichen Schulen - LehramtG - in der Fassung vom 3. März 1992 (GVBl. I S. 105, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 1997, GVBl. I S. 143, 204), nach der 50 % der Stellen nach Eignung und Leistung der Bewerber, 15 % für Fälle besonderer Härten und 35 % nach der Dauer der Zeit seit der ersten Antragstellung auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst zur Verfügung zu stellen sind (vgl. dazu ausführlich Beschluß des Senats vom 29. Juli 1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 744/98
    Zwar ist dem Verwaltungsgericht grundsätzlich darin zuzustimmen, daß der Regelungsgehalt des Haushaltsgesetzes auf das Verhältnis von Parlament und Regierung begrenzt ist und daß dieses Gesetz als solches nicht zu Eingriffen in (Grund-)Rechte Dritter ermächtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992, BVerwGE 90, 112, 126 betr. Subventionen; siehe auch § 3 Abs. 2 LHO).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 744/98
    Dies zu beurteilen, ist in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, der bei seiner Haushaltswirtschaft unterschiedliche Belange des Gemeinwohls zu berücksichtigen und auf ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht hinzuwirken hat (Art. 109 Abs. 2 GG; vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 9. März 1994, DVBl. 1994, 746; Beschluß des Senats vom 29. Juli 1993 - 1 TG 1767/93 -, NVwZ-RR 1994, 92).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 744/98
    Dieser Auswahlmaßstab ist durch das Sozialstaatsprinzip gerechtfertigt (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972, BVerfGE 33, 303, 348 sowie Urteil vom 8. Februar 1977, BVerfGE 43, 291, 317 betreffend Studienplätze; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Kommentar zum Grundgesetz, Rdnr. 453 zu Art. 12).
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 744/98
    Damit ist dem verfassungsrechtlichen Gebot der Ausschöpfung der mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 30. September 1994, BVerfGE 85, 36, 53 f. = NVwZ 1994, 361) genügt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1994 - 3 M 49/94

    Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung; Kapazitätsauslastung; Juristischer

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 744/98
    Es gehört nicht zu den Befugnissen der Gerichte, die Stellenbewilligungspraxis des Haushaltsgesetzgebers unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten durch eigene Prioritäten bei der Vergabe von Haushaltsmitteln zu ersetzen (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972, BVerfGE 33, 303, 332; OVG SH, Beschluß vom 30. September 1994 - 3 M 49/94 -, DVBl. 1995, 208, 210).
  • VGH Hessen, 27.12.1996 - 1 TG 5043/96

    Einstellung eines Rechtsreferendars: zum Anspruch auf Zulassung zum juristischen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 744/98
    Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte, wie sie auch der juristische Vorbereitungsdienst darstellt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. Dezember 1996 - 1 TG 5040/96 -, NJW 1997, 959 sowie - 1 TG 5043/96 -, DÖV 1997, 426 = HessVGRspr.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1995 - 3 M 20/95

    Summarische Prüfung; Juristischer Vorbereitungsdienst; Ausbildungsplatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 744/98
    Zur wirksamen gesetzlichen Vorbehaltsregelung im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 GG wird das Haushaltsgesetz jedoch durch die ausdrückliche Verweisungsnorm des § 18 a Abs. 1 Nr. 1 HBG (ebenso OVG SH, Beschluß vom 27. Januar 1995 - 3 M 20/95 -, SchlHA 1995, 76).
  • VGH Hessen, 27.12.1996 - 1 TG 5040/96
  • VG Trier, 20.08.2008 - 1 L 549/08

    Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien in Rheinland-Pfalz

    Das Prinzip der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachliche Leistung hat deshalb auch im Rahmen des Zugangs zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt einen legitimen Ort (vgl. hierzu Hessischer VGH, Beschluss vom 27. Februar 1998 - 1 TG 744/98 - NVwZ-RR 1999, 180 f.).
  • OVG Bremen, 24.08.2001 - 2 B 315/01

    Vorläufige Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst; Aus Kapazitätsgründen

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